Pressemitteilung OLG Oldenburg vom 03.07.2018
Oberlandesgericht klärt Verantwortung für einen Sturz in der Dunkelheit Wer für ein Grundstück verantwortlich ist, muss grundsätzlich Vorkehrungen dafür treffen, dass niemand, der sich bestimmungsgemäß auf dem Grundstück aufhält, zu Schaden kommt. Über die Frage, wie weit diese sogenannte „Verkehrssicherungspflicht“ geht, kommt es häufig zu Streit. Der 4. Senat des Oberlandesgerichts Oldenburg hat jetzt in einem solchen Fall den Umfang der Verkehrssicherungspflicht konkretisiert.